Hausneben- und Betriebskosten

Auf Wunsch rechnen wir für Ihre Liegenschaft auch gern die Hausnebenkosten und sonstige Betriebskosten ab.

 

Welche Betriebskosten in eine ordnungsgemäße Abrechnung gehören, regelt die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV).

 

Beispielhaft sind folgende Hausnebenkosten:

  • die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  • die Kosten der Grundsteuer
  • die Kosten für den Allgemeinstrom
  • die Kosten der Gebäudereinigung
  • die Kosten der Gartenpflege
  • die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung/Gebäudeversicherung
  • die Kosten für den Hauswart

Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns.