Auf Wunsch rechnen wir für Ihre Liegenschaft auch gern die Hausnebenkosten und sonstige Betriebskosten ab.
Welche Betriebskosten in eine ordnungsgemäße Abrechnung gehören, regelt die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV).
Beispielhaft sind folgende Hausnebenkosten:
Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns.