Hausneben- und Betriebskosten

Auf Wunsch rechnen wir für Ihre Liegenschaft auch gern die Hausnebenkosten und sonstige Betriebskosten ab.

 

Welche Betriebskosten in eine ordnungsgemäße Abrechnung gehören, regelt die Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung - BetrKV).

 

Beispielhaft sind folgende Hausnebenkosten:

  • die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  • die Kosten der Grundsteuer
  • die Kosten für den Allgemeinstrom
  • die Kosten der Gebäudereinigung
  • die Kosten der Gartenpflege
  • die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung/Gebäudeversicherung
  • die Kosten für den Hauswart

Kaltwasser- und Abwasserkosten

"Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben." So heißt es in §43 der Landesbauordnung für Mecklenburg Vorpommern - kurz LBauO M-V.
Die Anmietung, oder andere Formen der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern, die Kosten für Berechnung und Aufteilung des Wasserverbrauchs, Grundgebühren und Kosten von Messdienstunternehmen u. a. sind umlagefähig.
Etwa nur 5% des verbrauchten Wassers wird zum Kochen bzw. Trinken verwendet. Die anderen 95% werden zum Baden, Duschen, Waschen, etc. verwendet. Da die Wasser- und Abwassergebühren jedoch ständig steigen, ist es unumgänglich Wasser zu sparen.

 

Der Einsatz von Wasserzählern und eine verbrauchsabhängige Kaltwasserabrechnung realisieren somit eine Einsparung von Wasser und eine gerechte Kostenbelastung für den einzelnen.
Neben der Abrechnung von Kaltwasser können auch die Kosten für das Abwasser(bzw. der Entwässerung) und die Kosten für das Niederschlagswasser(Regenwasser) abgerechnet werden. Die Umlage der Kosten ist in der Betriebskostenverordnung geregelt.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns.