Energieausweise

Der Energieausweis für Wohngebäude ist nach der EnEV (Energieeinsparverordnung) seit dem 01.05.2014 Pflicht. Dieser muss bei Neuvermietung und Verkauf vorgelegt werden.

 

Der Energieausweis beinhaltet den Endenergie- und den Primärenergiekennwert sowie die Gebäudeklasse (A,B,C).

 

Der erfasste Energieverbrauch für die Heizung wird anhand konkreter örtlicher Wetterdaten und mithilfe von Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. Der errechnete Endenergieverbrauch gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage. Er gibt an, wie viel Energie in den vergangenen 3 Jahren pro m² durchschnittlich benötigt wurde, um das Gebäude zu beheizen. Dieser Wert wird bei den Immobilienanzeigen (Vermietung / Verkauf) angegeben.

 

Man unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Wir erstellen für Sie den Energieausweis nach dem tatsächlich angefallenen Verbrauch, den Energieverbrauchsausweis.

 

Für Wohnhäuser mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977, reicht ein Verbrauchs-ausweis, wenn das Gebäude durch nachträgliche Sanierungsmaßnahmen auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht worden ist. Wenn nicht, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.

 

Ein Energieausweis für gemischt genutzte Gebäude existiert nicht. Die EnEV sieht nur Energieausweise für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude vor. Grundsätzlich sind bei gemischt genutzten Gebäuden daher zwei Energieausweise auszustellen, einer für den Wohnanteil und einer für den Nichtwohnteil. Jedoch auch hier gibt es Ausnahmen, die wir in Bezug auf den Flächenanteil gern für Sie prüfen. Falls ein separater Ausweis für Nichtwohngebäude erstellt werden muss, wird für die Gewerbeeinheiten zusätzlich der angefallene Stromverbrauch gefordert.

 

 

Gern beraten wir Sie und prüfen, welcher Energieausweis für Ihre Liegenschaft in Frage kommt. Senden Sie uns dazu den angefügten Erfassungsbogen ausgefüllt zu.