Am 1. November 2011 trat eine geänderte Trinkwasserverordnung in Kraft. Eine weitere Änderung dieser Verordnung trat am 14.12.2012 (beschlossen am 12. Oktober 2012 durch die Bundesregierung) in Kraft.
Mit dieser Verordnung wird die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch geregelt.
Es werden neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Bereich Trinkwasserhygiene berücksichtigt. Insbesondere wurde ein Grenzwert für Uran im Wasser festgesetzt und die regelmäßige Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen vorgeschrieben.
Diese Neuerung der regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen hat erhebliche Auswirkungen auf Hauseigentümer und Hausverwalter von Mehrfamilienhäusern. Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die z. B. Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zur Vernebelung des Trinkwassers kommt. Das trifft auf alle Wohngebäude zu.
Folgende Tätigkeiten werden von uns durchgeführt: