Verdunsterflüssigkeit

Die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. informiert:

 

Während des parlamentarischen Sommerlochs greifen die Medien fast regelmäßig zum  Thema der vermeintlichen Gefahr, die von Verdunstungsflüssigkeiten in Heizkostenverteilern
ausgehen soll. Vorurteile oder Unkenntnis führen dazu, daß Verdunstungsheizkostenverteiler
in die Kritik geraten. Dabei sind Bedenken absolut unbegründet.

 

Das Bundesverfassungsgericht (24.03.1986 - 2 BvR 198/86) hat schon vor über zehn Jahren die Unbedenklichkeit der Geräte bestätigt. Hieran hat sich bis heute nichts geändert.
Die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. sieht sich veranlaßt, Mieter und Vermieter sachlich über die Sicherheit der Geräte und Unbedenklichkeit der darin verwendeten Verdunstungsflüssigkeit aufzuklären.

 

Was verdunstet in den Röhrchen?
Verdunstungsheizkostenverteiler stellen eine preiswerte Lösung für die gesetzlich vorgeschriebene verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung dar. Die Geräte enthalten ein kleines Glasröhrchen, das mit einer amtlich zugelassenen Flüssigkeit befüllt wird, überwiegend Methylbenzoat oder 1-Hexanol.

 

Alle Heizkostenverteiler sind europaweit einheitlich genormt (DIN EN 835). Nach dieser Norm muß der Hersteller die gesundheitliche Unbedenklichkeit der eingesetzten Flüssigkeite bei bestimmungsgemäßer Verwendung nachweisen. In Deutschland müssen Heizkostenverteiler zudem von sachverständigen Stellen zugelassen sein, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) überwacht werden.

 

Das Röhrchen eines handelsüblichen Heizkostenverteilers enthält durchschnittlich: 2 ml Messflüssigkeit, etwa 2 Gramm. Das ist weniger als ein halber Teelöffel voll. Von dieser Menge verdunstet in einer typischen Heizperiode in normal beheizten Räumen ca. 75 %.

 

Die eingesetzten Flüssigkeiten sind bei bestimmungsgemäßer Verwendung gesundheitlich unbenklich; dies wurde wiederholt von amtlichen Stellen, auch international, bestätigt.

 

Methylbenzoat
Methylbenzoat ist ein naturidentischer Duftstoff, der bei der Herstellung von Kosmetika und Seife Verwendung findet, in den USA hat die dortige sehr strenge Gesundheitsbehörde FDA (Food and Drug Administration) diese Flüssigkeit als Aromastoff für Lebensmittel zugelassen,

z. B. für die Imitation von Erdbeergeschmack.

 

Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hatte bereits 1986 die Unbedenklichkeit von Methylbenzoatbestätigt.

 

Untersuchungen und Stellungnahmen anderer maßgeblicher Institutionen wie der Giftzentrale Hamburg oder des Max Pettenkofer Instituts unterstreichen dies. Sie kennzeichnen die Verdunstungsflüssigkeit bei bestimmungsgemäßer Verwendung in Heizkostenverteilern als "absolut harmlos". Abschließendes Urteil des Bundesgesundheitsministeriums, das sich bei seiner Bewertung auf Untersuchungen des

 

Bundesgesundheitsamtes stützt: "Von Methylbenzoat sind in diesem sehr geringen Konzentrationsbereich keine gesundheitlichen Schäden oder Beeinträchtigungen für den Menschen zu erwarten."

 

Das Bundesgesundheitsamt wiederholt seine Auffassung in einer Pressemitteilung vom 26.10.1992: "Bei sachgemäßem Gebrauch der Geräte entstehen durch das Verdunsten der Messflüssigkeit in normal belüfteten Räumen nur sehr geringe Raumluftkonzentrationen. Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsamtes ist dadurch selbst bei Langzeitexposition eine Gefährdung der Gesundheit nicht zu erwarten."

 

Bei der Verwendung von Methylbenzoat als Verdunstungsflüssigkeit in Heizkostenverteilern entstehen Raumluftkonzentrationen von durchschnittlich 0,0088 ppm.

 

Hierzu ein Rechenbeispiel:
Geht man davon aus, daß sich in einem 12 m³ großem Raum mit 2,5 m Raumhöhe ein Messröhrchen mit 2 ml Flüssigkeit befindet und diese Flüssigkeit während der Heizperiode von 200 Tagen zu 75 % verdunstet, so werden der Raumluft im Durchschnitt pro Stunde 0,0003 ml oder 0,34 mg Flüssigkeit zugefügt.

 

Unter Annahme eines stündlichen Luftwechsels, der auch bei geschlossenen Fenstern mindestens erreicht wird, beträgt die Konzentration der Flüssigkeit im Raumvolumen: 0,34 mg/h/ 30 m³ Luft x 1,293 kg/m³ Luft = 0,0088 mg/kg

 

Eine Gewichtskonzentration wird wissenschaftlich in ppm (parts per Million = Millionstel Anteil) ausgedrückt. Die 0,0088 mg/kg entsprechen also 0,0088 ppm.

 

Fazit
Verdunsterflüssigkeiten sind gesundheitlich unbedenklich und stellen bei bestimmungsgemäßer Verwendung in Heizkostenverteilern keine Gefährdung der Menschen dar.

 

Umgang mit Flüssigkeiten
Wenn auf Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Flüssigkeiten hingewiesen wird, so gilt dies stets für den großtechnischen Bereich, z. B. bei der Herstellung oder Verarbeitung von Flüssigkeiten in großen Mengen. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die toxische Bewertung von Stoffen stets eine Frage der Konzentration ist. Salz oder Alkohol in großen Mengen eingenommen, führt ebenso zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder gar zum Tode wie bekanntermaßen die Einnahme von destiliertem Wasser.

 

Verdunstungsflüssigkeiten werden seit mehr als 50 Jahren erfolgreich eingesetzt. Es ist nicht ein einziger Fall bekannt, bei dem eine Gesundheitsgefährdung hätte nachgewiesen werden können - auch nicht bei den Mitarbeitern der Unternehmen, die mit diesen Flüssigkeiten in großen Mengen umgehen.

 

Schutz gegen unberechtigtes Öffnen
Der versehentlichen Einnahme von Verdunsterflüssigkeiten, besonders durch Kinder,  beugen die Abrechnungsunternehmen durch effektive Sicherungsmaßnahmen vor. Sämtliche Heizkostenverteiler sind mit speziellen, kindersicheren Verschlußmechanismen ausgestattet, die ausschließlich mit Spezialwerkzeug geöffnet werden können. Darüber hinaus sind Heizkostenverteiler mit dem Heizkörper stets fest verbunden, so daß ein versehentlicher Bruch der Messampullen ausgeschlossen ist.